Belgisches Staatsarchiv

Hüter unserer kollektiven Erinnerung

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Zugänglichkeit und Konsultation von beim Staatsarchiv aufbewahrten Archivalien

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Kann meine Behörde/mein Dienst die Archivalien einsehen, die sie/er an das Staatsarchiv abgegeben hat?

Ja, die Archivalien bleiben stets einsehbar für die Behörde/den Dienst, die/der sie an das Staatsarchiv abgegeben hat.

Wer kann die Archivalien einsehen, die meine Behörde/mein Dienst abgegeben hat?

  • Für wen sind sie zugänglich?

    Die Archivalien bleiben stets einsehbar für die Behörde/den Dienst, die/der sie in das Staatsarchiv überführt hat. Da es sich beim Schriftgut, das an das Staatsarchiv überführt wird, um öffentliche Dokumente handelt, kann jede interessierte Person (Nachforscher, Bürger) grundsätzlich Einsicht darin nehmen im Rahmen ihrer jeweiligen Nachforschungen. Es bestehen allerdings gewisse Einschränkungen.
  • Welche Einschränkungen gibt es für die Einsichtnahme?

    Jegliche Einsichtnahme findet innerhalb des durch die Gesetzgebung festgelegten Rahmens statt, unter anderem in Bezug auf den Schutz des Privatlebens, die Öffentlichkeit der Verwaltungen und Verschlusssachen. Ferner sind bestimmte Schriftstücke aus folgenden Gründen gegebenenfalls nicht einsehbar:
    • Das Archiv befindet sich in der Erschließungsphase; es wird inventarisiert.
    • Das Schriftgut ist schadensanfällig, kostbar oder wird oft konsultiert und es besteht eine Konsultationskopie.

Kann ich selbst die Archivalien einsehen, die meine Behörde/mein Dienst abgegeben hat?

Die überführten Unterlagen können von der hinterlegenden Behörde stets kostenlos eingesehen werden. Kontaktieren Sie für weitere Informationen das Staatsarchiv.

Kann ich selbst die Archivalien ausleihen, die meine Behörde/mein Dienst abgegeben hat?

Unter bestimmten Bedingungen können die überführten Archivalien vom Hinterleger (Behörde/Dienst) für eine erneuerbare Dauer von vier Wochen ausgeliehen werden.

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