Belgisches Staatsarchiv

Hüter unserer kollektiven Erinnerung

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Geschichte der Einrichtung

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Die französische (1795 – 1814) und niederländische (1815 – 1830) Periode

Bereits 1773 wurde per Kaiserliche Depesche ein Bureau des archives in Brüssel eröffnet und die Stadt blieb auch nach dem Übergang von der österreichischen zur französischen Herrschaft der vorrangigste Archivbewahrungsort der Behörden. In der Zeit des Königreichs der Niederlande gewann Brüssel weiter an Bedeutung als zentrale Archivbewahrstelle. Gegen Ende des Jahres 1814 wurde Pierre-Jean L’Ortye zum „Archivarius“ ernannt, um die Archive der zentralen Behörden zu verwalten und die Aufsicht über dieses Schriftgut wahrzunehmen.

Die Archivgesetzgebung aus der französischen Zeit legte den Grundstein für die Struktur des belgischen Staatsarchivs. Im Gesetz vom 5. Brumaire des Jahres V (26. Oktober 1796) wurde in der Tat festgelegt, dass die Archive der von den französischen Behörden abgeschafften Einrichtungen und Verwaltungen gesammelt und in der Hauptstadt der neu gebildeten Departements aufzubewahren sind.

Für das Gebiet des heutigen Belgiens blieb das Gesetz vom 25. Juni 1794 in Kraft, wonach die Eigentumsurkunden der nationalen Güter dringend ausfindig gemacht werden mussten und alle Schriftstücke „feudaler“ Natur als menschenunwürdig erachtet und somit zerstört werden mussten! In allen Departements außer „Twee Neten“ in der heutigen Provinz Antwerpen wurden ab 1800 Archivdepots gebaut, die der Aufsicht des Generalsekretärs der Präfektur unterstanden.

Vom Staat bezahlte Archivare wurden zunächst in Brüssel und Lüttich ernannt, anschließend in Mons und Gent.

 

Ab der belgischen Unabhängigkeit (1830 – heute)

Nachdem Belgien seine Unabhängigkeit erlangte wurden Staatsarchive in den Hauptstädten der Provinzen errichtet, in denen solche Archiveinrichtungen noch nicht bestanden: Brügge, Namur, Arlon, Hasselt und zuletzt Antwerpen im Jahr 1896.

Im Jahr 1831 wurde der Nachfolger von Pierre-Jean L’Ortye zum ersten „Generalarchivar“ ernannt: Louis-Prosper Gachard, seit 1826 Stellvertreter von L’Ortye. Kraft des Königlichen Erlasses vom 17. Dezember 1851 wurden auch die Staatsarchive in den Provinzen dem Generalarchivar unterstellt. Über ein halbes Jahrhundert lang leitete Gachard das belgische Staatsarchiv, bis zu seinem Tode am 24. Dezember 1885!

Die Gesetze und Regeln französischen Ursprungs wurden weiterhin im belgischen Archivwesen angewendet, bis 1955 das belgische Archivgesetz erlassen wurde. Dieses beschränkte Archivgesetz wurde erst im Jahr 2009 – nach zahlreichen erfolglosen Abänderungsversuchen – den heutigen Begebenheiten angepasst.

Durch die massive Überführung von Archivgut infolge des Archivgesetzes von 1955 wurde eine Erweiterung der Archivdepots unabdingbar. So wurden nach 1960 insgesamt 11 neue Staatsarchivdienststellen im Laufe der Jahrzehnte eröffnet: vier Staatsarchive in den Bezirken Huy, Kortrijk, Ronse und Tournai, drei Nebenarchive in Saint-Hubert, Beveren und Brüssel (Generalstaatsarchiv 2 – Depot Joseph Cuvelier), sowie die Staatsarchive in Eupen, Anderlecht, Löwen und Neu-Löwen.

Rationalisierungen, Effizienzsteigerungen und Haushaltsdisziplin führten zu Beginn des 21. Jahrhunderts zur Schließung der Staatsarchive in Huy und Ronse.

Heute zählt Belgien 19 Staatsarchive – das Staatsarchiv in Antwerpen ist aufgrund von Bauverzögerungen zur Zeit noch beim Staatsarchiv in Beveren untergebracht.

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