Sie möchten Originaldokumente aus unseren Archiven, digitale Archivdokumente und Archivalien auf Mikrofilm, oder die vom Staatsarchiv entwickelten Datenbanken einsehen? Dann besuchen Sie uns in unseren Lesesälen!
Alle sind dort willkommen: Nachforscher, Studenten, Geschichtsbegeisterte, Genealogen, Notare, Landmesser, Rentner, und so weiter.
Bei jedem Besuch müssen Sie ihre Zugangskarte (persönliche Leserkarte) vorzeigen, die seit dem 1. Juni 2018 kostenlos vor Ort erhältlich ist.
Bei ihrer Registrierung als Leser wird das Lesesaalpersonal Sie nach ihrem Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) fragen und ein Passfoto nehmen. Anschließend füllen Sie das Registrierungsformular aus und erhalten eine Zugangskarte. Falls es sich um ihren ersten Besuch in dieser Dienststeller handelt, präsentiert der/die Lesesaalverantwortliche ihnen kurz den Lesesaal und zeigt ihnen die wichtigsten Referenzdokumente.
Geben Sie ihre Leserkarte bei jedem Besuch beim Lesesaalpersonal ab. Sie wird ihnen beim Verlassen wieder zurückgegeben. Die Karte ermöglicht es ihnen, gedrucktes und handgeschriebenes Archivgut, sowie digitale Archivalien und Publikationen der Bibliothek einzusehen.
Die Lesesaalordnung gilt für alle Dienststellen des belgischen Staatsarchivs.
Sie möchten Archivalien einsehen und/oder reproduzieren, die nicht öffentlich zugänglich sind? Also Archive, die weniger als 30 Jahre alt sind, Dokumente mit persönlichen Informationen, auf die das Gesetz zum Schutz der Privatsphäre anwendbar ist, private Archive, die sensible Informationen enthalten, oder die gemäß dem Willen des Hinterlegers spezifischen Bedingungen zur Einsichtnahme unterliegen, und so weiter. In all diesen Fällen müssen Sie vorab eine schriftliche Anfrage einreichen und eine Nachforschungserklärung unterzeichnen. Hier finden Sie die Sonderbedingungen zur Einsichtnahme.