Belgisches Staatsarchiv

Hüter unserer kollektiven Erinnerung

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Personenbezogene Daten und Archive

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Wer Archive anlegt, verwaltet und konsultiert muss zunehmend auf die Gesetzgebung über den Schutz von personenbezogenen Daten achten. Dies war eigentlich bereits im vergangenen Jahrhundert der Fall, als das belgische Gesetze von 1992 über den Schutz des Privatlebens in Kraft getreten ist, umso mehr jedoch seit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ('DSGVO') im Mai 2018 in der gesamten EU, also auch in Belgien.

Die DSGVO räumt der 'betroffenen Person' - also jeder Einzelperson - mehr Rechte gegenüber den (privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen) Organisationen ein, die ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Die DSGVO verschärft auch die Regeln für die Kontrolle der Verarbeitungsvorgänge. Für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke gelten Ausnahmeregelungen.

Der Archivsektor muss sich also an diesen neuen Kontext anpassen. Um Archivaren und Archivbenutzern in diesem Bereich und bei der Anwendung der DSGVO den Weg zu weisen, hat die Datenschutzbeauftragte ('DPO') des Staatsarchivs eine argumentierte und kurze Bibliographie über alle für den Archivsektor relevanten Aspekte dieser neuen Gesetzgebung verfasst.

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