Belgisches Staatsarchiv

Hüter unserer kollektiven Erinnerung

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Notar / Landmesser

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Notare sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle Urschriften und Verzeichnisse, die 75 Jahre oder älter sind, an das Staatsarchiv abzugeben. Alle Dokumente, die älter als 50 Jahre aber noch nicht 75 Jahre alt sind, können in das Staatsarchiv zur Aufbewahrung ausgelagert werden.

Die Aufbewahrung übernimmt im Prinzip das Staatsarchiv in der Provinz oder in dem Verwaltungsbezirk, in der/dem sich der Amtsbereich des Notars befindet (Artikel 37 des Gesetzes vom 4. Mai 1999).

Alle Akten, die vor mindestens 100 Jahren angelegt wurden, sind öffentlich zugänglich; die Einsichtnahme in Schriftgut, das nicht 100 Jahre alt ist, erfordert eine vom Notar ausgestellte schriftliche Genehmigung.

Weitere Informationen finden Sie in

www.belspo.be www.belgium.be e-Procurement