Belgisches Staatsarchiv

Hüter unserer kollektiven Erinnerung

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Lesesaalordnung

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Die Lesesaalordnung des Staatsarchivs trat im September 2011 durch den im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Ministeriellen Erlass zur Festlegung der Hausordnung für die Lesesäle des Staatsarchivs. Die Lesesaalordnung regelt die Bereitstellung, Einsichtnahme und Reproduktion der öffentlich zugänglichen Archivdokumente.

Für die Einsichtnahme in nicht-öffentliche Archivalien oder deren Reproduktion muss vorab schriftlich eine entsprechende Genehmigung beantragt werden und die Nachforschungserklärung ausgefüllt und unterschrieben werden.
Bitte nehmen Sie in diesem Zusammenhang die Spezifischen Modalitäten zur Einsichtnahme in Archivalien zur Kenntnis.

Falls Sie mit ihrem Fotoapparat Bilder von Archivdokumenten anfertigen möchten, müssen Sie vorab die Richtlinie über die persönliche Anfertigung von fotografischen Reproduktionen lesen und eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.

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