Für öffentliche Behörden stellen Archive – in analoger oder digitaler Form und gleich welchen Alters – einen grundlegenden Baustein für eine fachgerechte und effiziente Arbeitsweise dar und dienen als Mittel zur Ablegung von Rechenschaft vor der Gesellschaft. Öffentlich-rechtliche Archive dokumentieren die Handlungen und Beweggründe des Staats. Bestimmte Dokumente werden zudem nach dem Verstreichen einer gesetzlich festgelegten Frist an das Staatsarchiv übergeben, um zukünftigen Generationen zu ermöglichen, die Geschichte ihres Landes zu studieren.
- Wie sicherstellen, dass analoge und digitale Informationen in gut erhaltenem Zustand bleiben?
- Welche Informationen müssen bewahrt werden und welche nicht?
- Welche Informationen müssen an das Staatsarchiv überführt werden und wie wird dies bewerkstelligt?
- Welche Informationen dürfen vernichten werden und wie?
- Welche analogen Informationen dürfen durch Digitalisate ersetzt werden und wie muss digitalisiert werden (zwecks Ersatzdigitalisierung oder nicht)?
Definitionen der wichtigsten Archivbegriffe sind zu finden auf der Seite Terminologie und Themen.