Belgisches Staatsarchiv

Hüter unserer kollektiven Erinnerung

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Provinzarchive

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Obschon die Provinzen heute weniger Befugnisse haben, bleiben sie ein wichtiges Bindeglied zwischen der föderalen, regionalen und lokalen Ebene.

Müssen die Provinzen ihre Archive an das Staatsarchiv überführen?

Die Provinzarchive unterliegen der Archivaufsicht durch das Staatsarchiv.

  • Gemäß Archivgesetz sind die Provinzen dazu verpflichtet, ihre Archive, die älter als 30 Jahre sind, nach archivischer Bewertung an das Staatsarchiv zu überführen.
  • Für die Vernichtung von Provinzarchiven ist die vorherige Genehmigung des Staatsarchivs erforderlich (in Flandern: außer wenn für die betroffene Aktenreihe eine von der Bewertungskommission Provinzen gebilligte und veröffentlichte Bewertungsregel besteht).
  • Eine entsprechende Genehmigung zur Vernichtung von Archivalien kann bei der Dienststelle des Staatsarchivs beantragt werden, die sich in der betroffenen Provinz befindet (Kontaktangaben der Dienststellen).

Für die Provinzen besteht keine allgemeine Aussonderungsliste.

Fragen oder Anmerkungen?

Kontaktieren Sie uns.

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