Letzte Woche hat das Staatsarchiv einen Aufruf zur Rettung von Archivbeständen, die durch die schrecklichen Überschwemmungen der letzten Wochen in der Wallonischen Region betroffen waren, veröffentlicht. Unser rasches Eingreifen, die Hilfsangebote von Freiwilligen, die Unterstützungsbekundungen und die Solidarität zwischen Archivaren und mit den betroffenen Dienststellen war außergewöhnlich und hat alle Erwartungen übertroffen. Vielen Dank an alle, die auf unseren Aufruf reagiert haben! Vor Ort setzen die Mitarbeiter des Staatsarchivars ihren Einsatz zur Rettung von Archiven fort.

Die Lockerungen der Bedingungen für die Einsichtnahme in Personenstandsregister (Gesetz vom 21. Dezember 2018) sind für genealogische Nachforschungen von sehr großem Vorteil. So wurde die Sperrfrist für Eheschließungsurkunden von 100 Jahre auf 75 Jahre und für Sterbeurkunden auf 50 Jahre verkürzt. Viele Fragen sind in den vergangenen Monaten aufgekommen bezüglich der verspäteten Veröffentlichung eines Erlasses über (1) Abschriften und Auszüge von Personenstandsurkunden und (2) die Einsichtnahme zu genealogischen, historischen oder anderen wissenschaftlichen Zwecken. Nun da der mit Spannung erwartete Königliche Erlass endlich veröffentlicht wurde (Belgisches Staatsblatt vom 31/03/2021), geben wir an dieser Stelle einen Überblick über dessen praktischen Auswirkungen. Auf jeden Fall wird die Online-Bereitstellung von Millionen von Personenstandsurkunden aus der Zeit 1920-1970 einige Zeit in Anspruch nehmen.

Über 2.200 Chartas wurden kürzlich mit Hilfe des Fonds David-Constant restauriert. Über 1.000 dieser Chartas wurden bereits digitalisiert und können in allen Lesesälen des Staatsarchivs eingesehen werden. Die Originaldokumente werden beim Staatsarchiv in Lüttich aufbewahrt. Von der Abtei Stavelot‑Malmedy bis hin zur Kathedrale Saint-Lambert versprechen diese Chartas spannende Einblicke!
