Gerichtliche Archive unterliegen bestimmten Bedingungen zur Einsichtnahme. Die Archive ehemaliger militärgerichtlicher Instanzen mit Bezug auf die Repression der Kollaboration können aus jedwedem Grund eingesehen werden, vorausgesetzt eine entsprechender schriftlicher und begründeter Antrag auf Einsichtnahme wurde vroab an das Kollegium der Generalprokuratoren gestellt und von diesme genehmigt. Der Antrag muss mindestens den Vor- und Nachnamen der Person(en), auf die sich die Nachforschung bezieht, enthalten und gegebenenfalls auch weitere Informationen wie beispielsweise Geburtsort und -datum, Wohnsitz, Datum des Urteils, usw.)
- Collège des procureurs généraux
Service d’appui du ministère public
Avenue de la Toison d’or 87, boite 4 (9e étage)
1060 Bruxelles
Die Mitarbeiter des Kollegiums prüfen den Antrag und geben innerhalb einer angemessenen Frist eine Antwort. Falls der Antrag genehmigt wird, können die Akten im Lesesaal des Generalstaatsarchivs 2 – J. Cuvelier (GSA 2, Rue du Houblon/Hopstraat 26-28, 1000 Brüssel) eingesehen werden. Der Lesesaal des GSA 2 ist dienstags bis freitags von 9.00 bis 16.30 Uhr geöffnet.