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11/01/2022
Gerichtliche Archive unterliegen bestimmten Bedingungen zur Einsichtnahme. Die Archive ehemaliger militärgerichtlicher Instanzen mit Bezug auf die Repression der Kollaboration können aus jedwedem Grund eingesehen werden, vorausgesetzt eine entsprechender schriftlicher und begründeter Antrag auf Einsichtnahme wurde vroab an das Kollegium der Generalprokuratoren gestellt und von diesme genehmigt. Der Antrag muss mindestens den Vor- und Nachnamen der Person(en), auf die sich die Nachforschung bezieht, enthalten und gegebenenfalls auch weitere Informationen wie beispielsweise Geburtsort und -datum, Wohnsitz, Datum des Urteils, usw.)
