Belgisches Staatsarchiv

Hüter unserer kollektiven Erinnerung

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Reproduktionen

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Darf ich Fotos von Archivdokumenten nehmen? Wie viel kostet eine Reproduktion? ...
Hier finden Sie alle Antworten.

Tarife

Die Reproduktionsmodalitäten und die Tarife sind im Ministerialerlass vom 25. Mai 2018, der am 5. Juni 2018 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde, detailliert aufgeführt. Er wurde am 1. März 2024 indexiert, um den tatsächlichen Kosten besser gerecht zu werden. Ein Exemplar dieses Dokuments ist am Schalter jedes Depots erhältlich.

Welche Dokumente dürfen reproduziert werden?

Alle Formen von Dokumentreproduktionen, seien sie vom Staatsarchiv selbst oder von einem Benutzer angefertigt, unterliegen denselben Bedingungen  und Einschränkungen. Es dürfen ausschließlich folgende Dokumente reproduziert werden:

  • Öffentliche Dokumente, für die Sie eine Genehmigung zur Einsichtnahme und Reproduktion erhalten haben.
  • Nicht im Eigentum des Staatsarchivs befindliche Dokumente, für die Sie eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers (Archivproduzenten) zur Reproduktion vorlegen können.
  • Dokumente ohne Autorenrechte.
  • Dokumente mit personenbezogenen Daten, für die Sie von der zuständigen Behörde eine schriftliche Genehmigung zur Reproduktion erhalten haben.
  • Dokumente, die kein wesentlicher Bestandteil eines Archivbestandes sind (Bände, Teile, Serien oder Teilbestände).

Selbstverständlich dürfen Archivalien, die aufgrund ihres materiellen Zustands nicht einsehbar sind, auch nicht reproduziert werden.

Wozu darf ich eine Reproduktion verwenden?

Alle Reproduktionen, seien sie vom Staatsarchiv oder vom Leser angefertigt worden, sind ausschließlich für den privaten Gebrauch zugelassen. Privater Gebrauch bedeutet, dass die Reproduktionen und das Recht zu deren Nutzung keinesfalls verbreitet, veröffentlicht oder an Dritte übertragen werden können.

Für Reproduktionen, die zur Veröffentlichung oder zu kommerziellen Zwecken bestimmt sind, gelten die Nutzungsbedingungen und Tarife des Staatsarchivs.

Welche Formen von Reproduktionen stehen zur Verfügung?

Unsere Tarifliste enthält alle zulässigen Formen von Reproduktionen von Archivalien – analog oder digital, vom Staatsarchiv angefertigt oder nicht – und die jeweiligen Preise. Etwaige andere Reproduktionsformen, die nicht in der Tarifliste aufgeführt sind, können nach Kostenvoranschlag in Auftrag gegeben werden.

Durch das Staatsarchiv angefertigte Reproduktionen von Originaldokumenten:

  • Originaldokumente werden vom Personal das Staatsarchivs mit eigens dafür vorgesehenen Dokumentscannern eingescannt
  • die beim Fotokopieren notwendigerweise geltenden Einschränkungen entfallen, sodass nahezu alle Dokumente gescannt werden können
  • können digital oder als Ausdruck geliefert werden
  • Ausdrucke mit dem Reader-Printer und Ausdrucke von Scans mit einem Drucker im Lesesaal bezahlen Sie mit ihrer Xafax-Bezahlkarte

Reproduktion von Mikrofilmbildern:

  • die Leser können mit dem Reader-Printer selbst Kopien von Mikrofilmbildern erstellen
  • Falls ein Mitarbeiter des Staatsarchivs dies übernehmen soll, wird diese Leistung als eine schriftliche Bestellung angesehen und als solche berechnet.

Aufnahmen mit eigenen Geräten:

zulässig unter der Bedingung, dass Sie vorab die Erklärung über die persönliche Anfertigung von fotografischen Reproduktionen von Archivdokumenten ausgefüllt, unterzeichnet und einem Lesesaalmitarbeiter ausgehändigt haben. Folgende Regeln müssen eingehalten werden:

  • Es darf keinerlei Kontakt zwischen Dokument und verwendetem Apparat oder anderen Hilfsmitteln stattfinden (die Verwendung von Handscannern und Lesestiften ist verboten).
  • Blitzlichter und zusätzliche Beleuchtungen sind verboten.
  • Das zu fotografierende Dokument darf nicht größer als der Lesetisch sein.
  • Das zu fotografierende Dokument soll immer auf einem Tisch, einer Buchstütze oder einem Lesekissen liegen.
  • Ein Stativ ist nur zugelassen, wenn dessen Gebrauch keinen Schaden am Dokument oder Arbeitstisch verursacht.
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