Belgisches Staatsarchiv

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Häufig Gestellte Fragen (FAQ) „Afrika-Archive“

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  1. Warum werden die „Afrika-Archive“ zum Generalstaatsarchiv 2 – Depot Joseph Cuvelier überführt?
  2. Wann hat die Überführung der Archivalien begonnen und wie lange wird sie dauern?
  3. Welche Dokumente enthalten die „Afrika-Archive“, die derzeit vom FÖD Auswärtige Angelegenheiten überführt werden?
  4. Was ist der Unterschied zwischen den „Kolonialarchiven“ und den „Afrika-Archiven“?
  5. Sind die „Afrika-Archive“, die derzeit an das Generalstaatsarchiv 2 überführt werden, zur Einsichtnahme zugänglich?
  6. Unter welchen Bedingungen können die „Afrika-Archive“ im Staatsarchiv eingesehen werden?
  7. Welche Findmittel stehen im Lesesaal des Generalstaatsarchivs 2 - Depot Joseph Cuvelier zur Verfügung?
  8. Warum wurden neue Bestandsverzeichnisse vom Staatsarchiv verfasst, die die bereits bestehenden Findmittel ersetzen?
  9. Mit welchen Hilfsmitteln können die in Belgien aufbewahrten Archive über die belgische Präsenz in Zentralafrika (1885-1962) ausfindig gemacht werden?

1. Warum werden die „Afrika-Archive“ zum Generalstaatsarchiv 2 – Depot Joseph Cuvelier überführt?

Der FÖD Auswärtige Angelegenheiten ist gesetzlich dazu verpflichtet, das Archivgut, das älter als 50 Jahre ist, an das Staatsarchiv abzugeben (Archivgesetz vom 24. Juni 1955, abgeändert durch das Gesetz vom 6. Mai 2009; Königliche Erlasse vom 18. August 2010). In diesen Zeiten der Sparzwänge möchte der FÖD Auswärtige Angelegenheiten sich ferner auf seine Haupttätigkeiten konzentrieren.

Ende 2014 wurde eine Übereinkunft zwischen dem Staatsarchiv und dem FÖD Auswärtige Angelegenheiten unterzeichnet, die die Überführung der beim FÖD aufbewahrten „Afrika-Archive“ an das Generalstaatsarchiv 2 regelt. Im Jahr 2017 wurde eine weitere Übereinkunft über die Überführung von weiteren 9,5 km Afrika-Archiven, 6 km diplomatischen Archiven und 4 km Archivgut der Entwicklungszusammenarbeit unterzeichnet.

2. Wann hat die Überführung der Archivalien begonnen und wie lange wird sie dauern?

Die Abgabeprozedur hat im Januar 2016 begonnen; bislang wurden rund drei laufende Kilometer an „Afrika-Archiven“ geordnet, erschlossen, neuverpackt und an das Generalstaatsarchiv 2 überführt.

Die erste Phase betrifft die sogenannten „Afrika-Archive“.  Es folgen Archivgut der belgischen Entwicklungszusammenarbeit und schließlich diplomatische Archive. Insgesamt wird sich die Arbeit über 10 Jahre erstrecken und ca. 20 laufende Kilometer Archivgut betreffen.

Durch die Unterzeichnung der Übereinkunft verpflichtet sich das Staatsarchiv dazu, die Zugänglichkeit der Archive zu verbessern, unter anderem durch die Digitalisierung der Bestände und die Online-Bereitstellung von bestehenden Findmitteln, insbesondere aber auch durch die Umwandlung dieser Findmittel in detaillierte Bestandsverzeichnisse, die dem internationalen Verzeichnungsstandard ISAD(G) entsprechen.

3. Welche Dokumente enthalten die „Afrika-Archive“, die derzeit vom FÖD Auswärtige Angelegenheiten überführt werden?

Die „Afrika-Archive“ (1885-1962) spiegeln die institutionelle Struktur, den Verwaltungs- und Rechtsprechungsapparat wider, aus dem sie hervorgegangen sind, und bestehen aus zwei großen Bestandsgruppen:

  • Die erste Gruppe beinhaltet die Akten, die ursprünglich vom Gouvernement-général (Generalregierung), auch Administration d'Afrique (Afrika-Verwaltung) genannt, für den Kongo einschließlich Mandats- beziehungsweise Treuhandsgebiet Ruanda-Urundi, und später von dessen Rechtsnachfolger, dem Gouvernement local (Lokalregierung) von Kongo-Freistaat, angelegt wurden (ca. 6 laufende Kilometer);
  • Die zweite Gruppe umfasst die Akten die vom ehemaligen Ministerium der Kolonien, auch Administration métropolitaine (Verwaltung des Mutterlandes) genannt, sowie dessen Rechtsvorgänger, dem im Aufbau befindlichen Gouvernement Central (Zentralregierung) von Kongo-Freistaat und dessen Rechtsnachfolger (Ministerium für Kongo und Ruanda-Urundi, und Ministerium der Afrianischen Angelegenheiten) (ca. 3,5 laufende Kilometer Archivgut) angelegt wurden.

Die „Afrika-Archive“ enthalten ferner:

  • Die Kabinettsarchive der jeweils amtierenden Minister;
  • die Archive der Außendienste der Administration métropolitaine wie beispielsweise das Königliche Belgisch-Kongo Museum (Musée royal du Congo belge) oder die koloniale Verwaltungsschule (École coloniale/École d’Administration du Congo belge et du Ruanda-Urundi);
  • die Archive von kolonialrechtlichen Institutionen wie beispielsweise Unterstützungsfonds (Fonds Reine Élisabeth pour l’Assistance médicale aux Indigènes (FOREAMI), Fonds du Bien-Être indigène (FBEI));
  • die Archive von Organisationen belgischen Rechts wie beispielsweise die Königliche Akademie für Überseewissenschaften (Académie royale des Sciences d'Outre-Mer), das Institut für Tropenmedizin (Institut de Médecine tropicale) und die Fluggesellschaft SABENA;
  • die Archive von Beratungsorganen wie der Conseil colonial/Conseil de législation;
  • Privatarchive betreffend die Kolonialzeit.

4. Was ist der Unterschied zwischen den „Kolonialarchiven“ und den „Afrika-Archiven“?

In Belgien werden hauptsächlich diese beiden Begriffe verwendet, um historische Archive über die belgische Präsenz in Zentralafrika zu bezeichnen: „Afrika-Archive“ und „Kolonialarchive“. Der Begriff „Kolonialarchive“ umfasst eine größere Vielfalt an Archivbildnern.

Das Staatsarchiv versteht „Kolonialarchive“ als das öffentliche und private Archivgut aus der Kolonialzeit des Kongo (1885-1960) und die belgische Verwaltung von Ruanda-Urundi (1916-1962).

Die „Afrika-Archive“ bezeichnen hingegen ausschließlich die vom Föderalen Öffentlichen Dienst Auswärtige Angelegenheiten aufbewahrten kolonialen Archive, die derzeit an das Staatsarchiv überführt werden. Diese Benennung bezieht sich auf den letzten Rechtsnachfolger des Ministeriums der Kolonien, das heißt das Ministerium für Afrikanische Angelegenheiten. Bei der Auflösung des Ministeriums im Jahr 1960 gründet der Archivdienst des Außenministeriums, an den diese Akten abgegeben wurden, eine eigene „Afrika“-Abteilung für die Aufbewahrung der „Afrika-Archive“.

5. Sind die „Afrika-Archive“, die derzeit an das Generalstaatsarchiv 2 überführt werden, zur Einsichtnahme zugänglich?

Die beiden Partnerinstitutionen haben sich dazu verpflichtet, eventuelle Auswirkungen der Überführung auf die Zugänglichkeit der Archive zu begrenzen. Die Archivalien, die noch beim FÖD Auswärtige Angelegenheiten aufbewahrt werden, können im Lesesaal des Archivdienstes des FÖD eingesehen werden, einschließlich der in Bearbeitung befindlichen Akten. Zum Zeitpunkt der Überführung an das Generalstaatsarchiv 2 werden die einzelnen Archivbestände jeweils maximal zwei Wochen unzugänglich sein. Die Einsichtnahme in bereits an das Generalstaatsarchiv 2 überführte Bestände wird binnen 24 bis 48 Stunden nach Erhalt der Archivalien gewährleistet.

6. Unter welchen Bedingungen können die „Afrika-Archive“ im Staatsarchiv eingesehen werden?

Wie auch andere beim Staatsarchiv aufbewahrte Archivbestände, können die „Afrika-Archive“, die mindestens 30 Jahre alt sind, frei eingesehen werden, mit Ausnahme von:

  • Dokumente mit personenbezogenen Daten (insbesondere also Personalakten), gemäß dem Rahmengesetz vom 30. Juli 2018 über den Schutz natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten (zur Umsetzung der DSGVO).
  • Als Verschlusssache eingestufte Dokumente. Das Staatsarchiv verpflichtet sich dazu, vor der Bereitstellung zur Einsichtnahme zu prüfen, ob ein angefragtes Dokument vertraulich ist oder nicht. Falls es sich in der Tat um eine Verschlusssache handelt, wird eine Deklassifizierung gemäß dem Gesetz vom 11. Dezember 1998 über die Klassifizierung und die Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen beantragt.

7. Welche Findmittel stehen im Lesesaal des Generalstaatsarchivs 2 - Depot Joseph Cuvelier zur Verfügung?

Für alle an das Generalstaatsarchiv 2 überführten „Afrika-Archive“ steht ein Findmittel zur Verfügung Provisorische Bestandsverzeichnisse, die noch nicht veröffentlicht wurden, können im Lesesaal des Generalstaatsarchivs 2 bereits als Druckversion eingesehen werden. Ausnahmen:

  • Die Datenbank der Sammlung „cartothèque“ (Kartothek), die jedoch auf einem Computer im Lesesaal des Generalstaatsarchivs 2 zugänglich gemacht wird;
  • Die Datenbank der Reihe „registre de la matricule“ (Stammbuchregister) des Bestands „Dossiers généraux et individuels du Personnel d’Afrique“ (Allgemeine Akten und Personalakten des Verwalungspersonals in Afrika), über die rund 10.000 Bedienstete, Beamte und Offiziere von Kongo-Freistaat identifiziert werden können, wird auf einem Computer im Lesesaal des Generalstaatsarchivs 2 zugänglich sein;
  • Die Datenbanken mit 80.000 Personalakten des Verwaltungspersonals in Afrika (Bestände „Métropole“, „Colonie“ und „Kinshasa“) können nicht frei eingesehen werden aufgrund der Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Für die Einsichtnahme in Akten über Mitglieder des Verwaltungspersonals in Afrika muss stets vroab eine Genehmigung beantragt werden. Der Antrag auf Einsichtnahme kann per E-Mail gestellt werden (agr_ar_2@arch.be).

8. Warum wurden neue Bestandsverzeichnisse vom Staatsarchiv verfasst, die die bereits bestehenden Findmittel ersetzen?

Für die überwiegende Mehrzahl der noch beim FÖD Auswärtige Angelegenheiten aufbewahrten oder bereits an das Generalstaatsarchiv 2 überführten „Afrika-Archive“ gibt es ein Findmittel, das vom Archivdienst des FÖD Auswärtige Angelegenheiten oder vom Staatsarchiv im Rahmen der Überführung der Archivalien verfasst wurde. Die neuen Findmittel und die bereits bestehenden, die vom Staatsarchiv überarbeitet werden, sind bis zu ihrer Veröffentlichung und Integration in die Online-Suchmaschinen des Staatsarchivs bereits im Lesesaal des Generalstaatsarchivs 2 verfügbar.

In der Tat werden alle Findmittel gemäß der Übereinkunft zwischen den beiden Partnerinstitutionen durch das Staatsarchiv auf den neusten Stand und in Einklang mit den internationalen archivalischen Normen gebracht. Die Bestände, für die noch kein Findmittel besteht, werden erschlossen. Alle diese neuen Besitzstandsverzeichnisse werden dann im Laufe ihrer Veröffentlichung auf den jeweiligen Websites der beiden Partnerinstitutionen für die breite Öffentlichkeit – vom Nachforscher bis zur Privatperson, in Belgien und im Ausland – online bereitgestellt. In allen Bestandsverzeichnissen geben Konkordanztabellen an, welche beim FÖD Auswärtige Angelegenheiten benutzte Signatur (Mappennummern und Aktennummern) jeweils der vom Staatsarchiv zugeteilten Signatur entspricht.

9. Mit welchen Hilfsmitteln können die in Belgien aufbewahrten Archive über die belgische Präsenz in Zentralafrika (1885-1962) ausfindig gemacht werden?

Bis zur Veröffentlichung im Winter 2020 des Quellenführers zur belgischen Kolonialgeschichte (Gemeinschaftsprojekt des Afrikamuseums und des Staatsarchivs) können Nachforscher bereits auf eine Reihe von Findmitteln in gedruckter Version oder online zurückgreifen.

Für die Bestände, die in privaten oder öffentlichen Archivdiensten in Belgien – einschließlich der 19 Depots des Staatsarchivs – aufbewahrt werden, können Nachforscher die Ausgabe von 2017 des Werks „ Bronnen voor de studie van het hedendaagse België, 19e-21e eeuw“ konsultieren, das von der Königlichen Geschichtskommission unter der Federführung der Professoren Patricia Van Den Eeckhout und Guy Vanthemsche herausgegeben wurde.

Im Jahr 2017 wurde auch eine überarbeitete Fassung in Französisch dieses unumgänglichen archivalischen Nachschlagewerks herausgebracht, dessen erste Ausgabe im Jahr 1999 erschienen ist. Der Quellenführer „Les sources pour l’étude de la Belgique contemporaine, 19ème – 20ème siècle“ enthält wie gewohnt neben Kapiteln beispielsweise über das Ministerium der Kolonien, den FÖD Auswärtige Angelegenheiten, die Archive des Königlichen Palasts oder Archive von Unternehmen und Privatpersonen auch zwei ausführliche Indexe von Personennamen und Themen (G. Vanthemsche & P. Van den Eeckhout (Hgg.), Sources pour l’étude de la Belgique contemporaine, 19e-21e siècle, 2 Bde., Brüssel, 2017, 1.844 S.).

Für die hauptsächlich von privaten Archivdiensten aus dem Norden des Landes aufbewahrten Privatarchive aus Flandern und Brüssel bestehen zwei Online-Suchmaschinen, Archiefbank Vlaanderen und ODIS, die fortlaufend aktualisiert werden und auch in Englisch verfügbar sind.

Die Bestände im Generalstaatsarchiv (Rue de Ruysbroeck) und im Generalstaatsarchiv 2 – Depot Joseph Cuvelier (Rue du Houblon) können mit Hilfe des 2012 veröffentlichten Leitfadens zu den Kolonialarchiven von Lien Ceûppens und Guy Coppetiers durchsucht werden. Dieser Leitfaden kann kostenlos online heruntergeladen werden . Neben den vom Parlament, dem Rechnungshof, den Ministerien und anderen öffentlichen Behörden angelegten Archiven liefert der Leitfaden auch detaillierte Informationen zu Archiven von Unternehmen und Privatpersonen sowie Karten- und Plänesammlungen.

Der etwas ältere Leitfaden „Les archives de particuliers relatives à l’histoire de la Belgique contemporaine“ von Marc D’Hoore aus dem Jahr 1998 detailliert anhand von zahlreichen biographischen Informationen das im Generalstaatsarchiv aufbewahrte private Archivgut. Die die meisten Zugänge von Privatarchiven über die Kolonialzeit sind bereits vor langer Zeit geschehen und folglich im Leitfanden von Marc D’Hoore aufgenommen (M. D’Hoore, Archives de particuliers relatives à l’histoire de la Belgique contemporaine (de 1830 à nos jours), Brüssel, 1998, 2 Bde.).

Mit Hilfe der Suchmaschine des Staatsarchivs können Archivbestände, Archivreihen und sogar einzelne Akten anhand der Inventarnummern in den Beständen und Sammlungen der 19 Depots des Staatsarchivs ausfindig gemacht werden. Um im Archiv des Königlichen Palasts fündig zu werden, müssen Nachforscher das alte aber dafür nicht weniger nützliche Bestandsverzeichnis „Inventaire des archives relatives au développement extérieur de la Belgique sous le règne de Léopold II“ zur Hand nehmen, das 1965 von Émile Vandewoude herausgegeben wurde (E. Vandewoude, Inventaire des archives relatives au développement extérieur de la Belgique sous le règne de Léopold II, Brüssel, 1965, 298 S.).

Das Afrikamuseum bietet auf seiner Website eine vollständige Übersicht der aufbewahrten Archive von Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen, sowie zahlreiche Findmittel in PDF-Format.

Die Privatarchive über die koloniale Expansion Belgiens sind in einem Archivführer aus dem Jahr 1997 beschrieben, der nun aktualisiert wird (P. Van Schuylenbergh, La mémoire des Belges en Afrique. Inventaire des archives historiques privées du MRAC de 1858 à nos jours, Brüssel, 1997, 149 S.).
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