Belgisches Staatsarchiv

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30 Jahre Staatsarchiv in Eupen

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05/11/2019 - Unsere Dienststellen und Lesesäle - Veranstaltungen - Staatsarchiv in Eupen

Am 28. November 2019 wird es 30 Jahre her sein, dass das Staatsarchiv in Eupen durch ein Abkommen zwischen dem Staatsarchiv, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Stadt Eupen seine Arbeit aufnehmen konnte. Am 27. November 2019 wird das Staatsarchiv mit einem Festakt im Kloster Heidberg in Eupen daran erinnern.

Bereits kurze Zeit nach der Einsetzung des Rates der deutschen Kulturgemeinschaft (RdK) am 23. Oktober 1973 im Zuge der Ersten Staatsreform wurde dort der Wunsch nach der Einrichtung eines Zentralarchivs laut, das im Gebiet deutscher Sprache angesiedelt werden und die dieses Gebiet betreffenden Archivalien aufnehmen sollte. Der damalige Generalarchivar, Dr. Carlos Wyffels, zeigte sich aufgeschlossen, wies aber auf die juristische Unmöglichkeit hin.  Der Königliche Erlass vom 28. November 1963 erlaubte es zwar, neue Archivdepots zu gründen, aber nur in der Hauptstadt eines Gerichtsbezirkes, was Eupen zu dem Zeitpunkt noch nicht war. Wyffels unterbreitete 3 mögliche Alternativen: von einem neuen Staatsarchiv in Verviers über eine Abänderung des Archivgesetzes von 1955 bis zu einer speziellen öffentlich-rechtlichen Einrichtung im deutschsprachigen Gebiet in enger Zusammenarbeit mit dem Staatsarchiv. Keiner der Vorschläge wurde in Angriff genommen.

Eine entscheidende Dynamik gewann die Entwicklung mit der Einsetzung der ersten Exekutive und des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft (RDG) am 30. Januar 1984 sowie der Schaffung eines deutschsprachigen Gerichtsbezirks Eupen am 23. September 1985. Der Eupener Kulturschöffe und späterer Direktor des Staatsarchivs in Eupen Dr. Alfred Minke ergriff zusammen mit dem Eupener  Bürgermeister Alfred Evers die Chance, über die Verbindungen zu Minister André Damseaux, einem der beiden für das Archivwesen zuständigen nationalen Unterrichtsminister, dies zu verwirklichen. Am 11. Juni 1987 stimmten Damseaux’ Nachfolger, Antoine Duquesne, und sein flämischer Ministerkollege, Daniel Coens, der Einrichtung eines Archivs für den Gerichtsbezirk Eupen grundsätzlich zu. Alfred Minke wurde daraufhin Sonderbeauftragter in der staatlichen Archivverwaltung, um die Einrichtung eines Staatsarchivs in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorzubereiten. Im Sommer 1988 entschied der damalige Archivminister Tobback sich für Eupen als Standort und beauftragte den neuen Generalarchivar Dr. Ernest Persoons, „alle notwendigen Maßnahmen zur Errichtung eines Staatsarchivs der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu ergreifen“. Diese Formulierung zeugt davon, dass die politischen Entscheidungsträger die künftige Niederlassung des Staatsarchivs im Gerichtsbezirk Eupen von vorneherein mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft als politischem Gebilde in enge Verbindung brachten.

Am 28. November 1988 unterzeichnete Minister Tobback den Erlass über die Eröffnung einer Niederlassung des Staatsarchivs in Eupen. Das neue Archiv wurde unmittelbar dem Generalarchivar unterstellt. Die Personalfrage und die Frage der Unterbringung des Archivs waren zu dem Zeitpunkt noch nicht geklärt.  Am 1. März 1989 nahm das  Archiv in zwei von der Stadt Eupen zur Verfügung gestellten Räumen seine Arbeit auf. Ein Monat später wurden 300 laufende Meter Archivgut den Gerichtsbezirk Eupen betreffend (vorwiegend) aus dem Staatsarchiv Lüttich nach Eupen gebracht.

Der damalige Leiter des Staatsarchivs in Lüttich, Dr. Georges Hansotte, hatte bereits 1987 ein Inventar aller in seinem Hause aufbewahrten Archivalien aufgestellt, die er als Bestandteile des „Kulturerbgutes der Deutschsprachigen Gemeinschaft“ ansah. Es handelte sich dabei um Dokumente ausgegangen von Personen oder zivilen und kirchlichen Einrichtungen, die ihren (Wohn-)Sitz auf dem Grundgebiet der deutschsprachigen Ortschaften der heutigen Provinz Lüttich haben bzw. gehabt haben. Ebenfalls in diesem Inventar aufgeführt waren die Archive des Kreises und des Amtsgerichts Malmedy, obwohl letztere Ortschaft wallonisch ist. Zwei Gründe erklären laut Hansotte diese Ausnahme: a) es handelt sich um Archive in deutscher Sprache; b) es ist wünschenswert, im Kulturerbgut der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Archive der regionalen Einrichtungen zu belassen, die das Gebiet dieser Gemeinschaft in preußischer Zeit (1815-1919) verwalteten“. Diese Kriterien waren seinerzeit auf allgemeine Zustimmung gestoßen und gelten nach wie vor.

Die letzte wichtige Etappe bei der Gründung bildete ein Abkommen, das am 28. November 1989 – also auf den Tag genau ein Jahr nach der Errichtung dieses Archivs -  von  Minister Tobback, dem Minister-Präsidenten der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Joseph Maraite, sowie Vertretern der Stadt Eupen unterzeichnet wurde. Es definierte die Aufgaben des Staatsarchivs in Eupen und seine Arbeitsweise für eine zeitlich nicht näher begrenzte Übergangszeit. Die Stadt stellte im städtischen Anwesen Kaperberg 2-4 Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Deutschsprachige Gemeinschaft erklärte sich bereit  „in Erwartung der Rekrutierung deutschsprachigen Personals durch die Archivverwaltung“, Personal zur Verfügung zu stellen. Dieses Abkommen bildete die wichtigste Grundlage für die Wirkung des Staatsarchivs in Eupen bis 2013. Am 23. April 2013 wurde es ersetzt durch ein Verwaltungsabkommen wurde durch ein Zusatzabkommen ergänzt wurde.

30 Jahre nach dem 28. November 1989 hat das Staatsarchiv seinen festen Platz in der belgischen Archivlandschaft erworben und hat sich zu einem wichtigen und unumgänglichen Akteur in der DG entwickelt. 

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