Belgisches Staatsarchiv

Hüter unserer kollektiven Erinnerung

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Unternehmen, Privatpersonen und private Organisationen

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  1. Falls bei einer vertraglichen Abgabe/Hinterlegung ein Vertrag verfasst wurde, in dem der öffentliche Zugang zu den Archiven geregelt ist, werden diese Bestimmungen eingehalten.
     
  2. Falls Archive ohne vertragliche Regelung bezüglich der Öffentlichkeit beim Staatsarchiv hinterlegt werden:
    • Alle Dokumente, die nicht oder nicht mehr die Privatsphäre betreffen: frei einsehbar
    • Alle anderen Dokumente: Genehmigung des Hinterlegers erforderlich
       
  3. Für die Archive, die per Schenkung ohne Bestimmungen bezüglich der Öffentlichkeit an das Staatsarchiv abgegeben wurden:
    • Alle Dokumente, die älter als 30 Jahre sind, und die Privatsphäre nicht betreffen: frei einsehbar
    • Alle Dokumente, die älter als 30 Jahre sind, und die Privatsphäre betreffen: Generalarchivar des Königreichs + Nachforschungserklärung


Gesetzlicher Rahmen
Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten

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