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© 2012 Das Staatsarchiv in Belgien. Alle Rechte vorbehalten.

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Was verstehen wir unter dem Begriff «Archiv»?

Ein Archiv ist das Produkt sämtlicher schriftlicher Handlungen und Tätigkeiten einer Organisation oder einer Person. Die Regeln der Archivistik verlangen, dass die Person oder die Organisation, welche die Unterlagen erzeugt oder übernommen hat, diese auch selbst zusammenstellt. Die Gesamtheit der Dokumente, die von ein und demselben Archivbildner zusammengetragen wurden, erhält die Bezeichnung «Archivbestand» oder «Archiv». Ist die Verbindung zum Archivbildner abgerissen, spricht man von einer Sammlung (z.B. einer Kartensammlung).
Jeden Tag entsteht eine beträchtliche Anzahl neuer Archivdokumente. Sobald diese Unterlagen ihren ursprünglichen Zweck als Beweisstück oder Gedächtnisstütze verlieren, werden sie von Archivaren nach strengen Kriterien bewertet. Nur ein kleiner Teil wird als Quelle für historische Forschungsarbeiten langfristig aufbewahrt. Wenn wir den Begriff «Archivgut» hören, denken wir spontan an Schriftstücke oder gedruckte Unterlagen. Ein Archivdokument kann aber auch eine Karte, eine Illustration, ein Foto, eine Tonaufzeichnung oder eine EDV-Datei sein.


Welche Arten von Archivmaterial werden im Staatsarchiv aufbewahrt?
  • Öffentliches Archivgut
  • Privates Archivgut
  • Sammlungen
  • Anderweitig aufbewahrtes Archivgut
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Dürfen alle Archivgüter uneingeschränkt eingesehen werden?

Alle Archivdokumente, die älter als 30 Jahre sind und dem Staatsarchiv von einer öffentlichen Einrichtung übertragen wurden, sind grundsätzlich öffentlich zugänglich (Archivgesetz von 1955, abgeändert im Mai 2009).
Das Staatsarchiv tut ferner alles, um auch den Zugang zu Unterlagen jüngeren Datums zu gewährleisten, insofern dies mit dem Schutz der Privatsphäre einer lebenden Person nicht im Widerspruch steht. Außerdem garantiert das Gesetz über die allgemeine Zugänglichkeit öffentlicher Dokumente, das diese bereits ab dem Zeitpunkt ihres Entstehens eingesehen werden dürfen.
Es kommt zuweilen zu einer Einschränkung der Zugänglichkeit gewisser Archivalien, um deren materiellen Zustand zu schützen. Originale dürfen nicht mehr eingesehen werden, sobald eine Kopie davon erstellt wurde; zumeist geschieht dies in Form eines Mikrofilms oder auch in einem digitalen Format.
Darüber hinaus ist der Zugang zu bestimmten Unterlagen untersagt, wenn ihre Benutzung irreparable Schäden zu verursachen droht.

 
Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 07 February 2012 )
 
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