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© 2012 Das Staatsarchiv in Belgien. Alle Rechte vorbehalten.

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Was tun wir für Sie? Drucken E-Mail
  • Übernahme staatlichen und privaten Archivguts
  • Aufbewahrung und Erhaltung des Archiverbguts
  • Erschließung des Archiverbguts für Nachforschungszwecke
  • Dienst an der Öffentlichkeit
  • Entwicklung verwandter Tätigkeitsbereiche zur Ansprache eines breiten Zielpublikums
  • Wissenschaftliche Forschung


Übernahme staatlichen und privaten Archivguts

Gemäß Art. 1 des Archivgesetzes von 1955 (abgeändert im Mai 2009) sind alle belgischen Gerichte, die staatlichen Verwaltungen (die sich inzwischen zu Föderal-, Regional- und Gemeinschaftsverwaltungen gewandelt haben) und die Provinzen verpflichtet, ihre Archivalien ab einem Alter von 30 Jahren im Staatsarchiv zu deponieren. Die Archive anderer öffentlicher Verwaltungen, wie diejenigen der öffentlichen Einrichtungen und der Kommunen, sowie private Archive, können ebenfalls im Staatsarchiv hinterlegt werden. Außerdem ist es gesetzlich vorgeschrieben, sämtliche notarielle Verzeichnisse und Originalurkunden nach 75jähriger Frist und per Vertrag an das Staatsarchiv zu überstellen.
Die Abgabe ist an eine Bedingung geknüpft: zuvor müssen die Bestände nach strengen Auflagen bewertet werden. Diese Schriftgutbewertung muss den Weisungen des Generalarchivars entsprechen und wird vom Archivbildner selbst durchgeführt, der zudem gewährleistet, dass die Archivalien in einem guten Zustand, geordnet und mit einer Suchhilfe versehen, den Mindestnormen des Staatsarchivs entsprechend, übernommen werden können.
Siehe auch: Ratschläge zur Archivverwaltung.

Unabhängig von der Übernahme öffentlichen Archivguts in Anwendung des Archivgesetzes bemüht sich das Staatsarchiv auch um den Erwerb von Archivalien aus privater Hand, von Personen, Familien, Einrichtungen, Verbänden und Unternehmen, die im Gesellschaftsleben eine wichtige Rolle gespielt haben.

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Aufbewahrung und Erhaltung des Archiverbguts

Wir kümmern uns um die materielle Konservierung einmaliger Dokumente.
Die materielle Erhaltung der uns anvertrauten Archivalien zählt zu den wichtigsten Aufgaben des Staatsarchivs. Für die endgültige Aufbewahrung des Archivguts ist eine Lagerung in speziell dafür ausgestatteten Räumlichkeiten unabdingbar. Diese müssen strenge Auflagen in Bezug auf Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Brand- oder Hochwasserschutz erfüllen. Die Unterlagen werden in säurefreien Sammelmappen und Archivdosen aufbewahrt und mit den nötigen Daten zur Identifizierung versehen. Das Staatsarchiv ist den Archivbildnern diesbezüglich behilflich, indem es ihnen zu äußerst günstigen Preisen säurefreie Archivdosen zur Verfügung stellt. Mit der Zeit schadhaft gewordene Archivalien müssen restauriert und neu gebunden werden. Um zu vermeiden, dass häufige Einsichtnahme den Schaden vergrößert, werden besonders gefährdete Dokumente (Standesamtsregister und Kirchenbücher, Karten, Pläne und Zeichnungen, sowie die alten Pergamenturkunden) auf einen anderen Datenträger (häufig Mikrofilm) übertragen. Schon in naher Zukunft müssen besondere Maßnahmen zur Konservierung maschinenlesbarer Datenbanken getroffen werden, deren Überstellung an das Staatsarchiv derzeit geprüft wird.
Weitere Informationen: Eddy Put, Artikel "Conservation matérielle & culture d’entreprise".

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Erschließung des Archiverbguts für Forschungszwecke

Wir veröffentlichen Inventare und Suchhilfen und stellen den Forschern Datenbanken zur Verfügung, die inzwischen auch die Suche nach Familiennamen ermöglichen.
Das Archivgut mit einer Suchhilfe zu versehen, ist in erster Linie Aufgabe des Archivbildners, der dem Staatsarchiv ausschließlich geordnete und mit einem Bestandsverzeichnis versehene Archivalien überstellen darf.
Trotzdem birgt das Staatsarchiv derzeit noch eine Unmenge an Beständen, die für Nachforschungen kaum erschlossen sind. Eine der Hauptaufgaben des wissenschaftlichen Personals besteht darin, sie zugänglich zu machen.
Aus den unterschiedlichen Tätigkeiten, die zu dieser Erschließung des Archivguts für Nachforschungen führen, entstehen verschiedene Arten von Suchhilfen. Da wären zunächst die Suchrichtlinien und Gebrauchsanweisungen, Broschüren, welche die beste Vorgehensweise im Zusammenhang mit bestimmten Archivbeständen oder Dokumenttypen erläutern. Desweiteren gibt es die Archiv- und Bestandsführer, die den gesamten Inhalt eines Archivs kurz beschreiben. Und schließlich, die Archivinventare, welche die einzelnen Dokumente eines Bestands in einer wissenschaftlich fundierten Reihenfolge vorstellen sowie ihre Form und ihren Inhalt beschreiben. Die wissenschaftliche Grundlage einer Erschließung zu Forschungszwecken bildet das historische Studium der jeweiligen Einrichtung, welches zeigt, wie diese in der Vergangenheit gearbeitet hat, mit welchen Kompetenzen sie in welchen Bereichen tätig war, und welche Archivproduktion sich daraus ergeben hat. Sämtliche erwähnten, wissenschaftlichen Hilfsmittel (Suchrichtlinien, Gebrauchsanweisungen, Archiv- und Bestandsführer, Inventare, Studien zur institutionellen Geschichte) sollten es dem Forschenden ermöglichen, die gesuchten Informationen innerhalb einer angemessenen Frist zu finden. Heute wird im Rahmen der Erschließung von Archivbeständen für Nachforschungszwecke mehr und mehr mit EDV gearbeitet. Die Masse der Archivbestände (die sich auf 200.000 Längenmeter, d.h. 200 km erstrecken!) für Nachforschungen zugänglich zu machen, ist die Hauptaufgabe des Staatsarchivs. Ohne eine systematische Informatisierung der Arbeitsmethoden wäre es unmöglich, diesen Auftrag adäquat zu erfüllen.

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Dienst an der Öffentlichkeit

Archivalien zu übernehmen, aufzubewahren und für Nachforschungszwecke zu erschließen: all diese Tätigkeiten erhalten nur im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung dieser Unterlagen in unseren Lesesälen einen Sinn. Laut dem Archivgesetz von 1955 sind alle Dokumente, die älter als hundert Jahre sind und dem Staatsarchiv von einer öffentlichen Verwaltung übertragen wurden, im Prinzip der Allgemeinheit zugänglich. Gleichwohl wird alles getan, um auch das Nachschlagen in weniger alten Beständen zu ermöglichen. Darüber hinaus ist das Staatsarchiv jedoch verpflichtet, mit größter Sorgfalt darauf zu achten, dass der vertrauliche Charakter der in dem überantworteten, öffentlichen und privaten Archivgut enthaltenen Daten gewahrt bleibt.
Abgesehen vom Schutz der Privatsphäre ist es manchmal auch erforderlich, den Zugang zu bestimmten Dokumenten einzuschränken, um eine Verschlechterung ihres materiellen Zustands zu verhindern. Sobald zur Einsichtnahme eine Kopie (zumeist ein Mikrofilm) angefertigt wurde, steht das Original nicht mehr zur Verfügung. Die Anforderung eines bestimmten Dokumentes wird ohnehin abgelehnt, wenn seine Benutzung zu irreparablen Schäden führen könnte.

Die Archivnutzer lassen sich in mehrere Kategorien einteilen.
Jede von ihnen verlangt eine andere Ansatzweise: der Beamte, der nach einer Akte sucht, die früher von seiner Dienststelle bearbeitet wurde; die Privatperson oder die öffentliche Verwaltung, die ihre Rechte geltend machen möchte; der Bürger, der den Anspruch jedes Einzelnen auf uneingeschränkten Zugang zu Verwaltungsdokumenten ausübt; der interessierte Laie, der sich für seine Herkunft interessiert; der wissenschaftliche Forscher, der einen bestimmten Bereich des gesellschaftlichen Lebens in der Vergangenheit untersucht.
Die Bestände und Sammlungen können in den Lesesälen des Generalstaatsarchivs (Brüssel) und der Staatsarchive in den Provinzen eingesehen werden. Insofern keine Beschädigung zu befürchten ist, ist das Einscannen der Dokumente erlaubt. Zur Unterstützung wissenschaftlicher Untersuchungen stellt das Staatsarchiv anderen Archivdiensten oder den wissenschaftlichen Bibliotheken der Universitäten Archivgut auch als Leihgabe zur Verfügung.
Insofern uns dies möglich ist, erteilen wir Ratschläge und leisten Hilfestellung, um Ihnen Ihre Nachforschungen zu erleichtern.
Außerdem betreibt das Staatsarchiv eine überaus aktive Publikationspolitik. Jedes Jahr veröffentlicht die Einrichtung Dutzende von Inventaren, Katalogen und archivistischen Untersuchungen oder geschichtlichen Studien über bestimmte Einrichtungen.

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Entwicklung verwandter Tätigkeiten zur Ansprache eines breiten Zielpublikums

Das Staatsarchiv ist bemüht, das Archiverbgut der breiten Öffentlichkeit vorzustellen; dies geschieht über thematische Ausstellungen, bei denen das Archivgut in einem umfassenden, gesellschaftlichen und kulturellen Kontext präsentiert wird. Die Veranstaltungen werden durch die Publikation eines Katalogs, eines wissenschaftlichen Dossiers oder einer Broschüre unterstrichen.
Das Staatsarchiv organisiert in regelmäßigen Abständen allgemein zugängliche Tage der offenen Tür sowie besondere Studientage, und beteiligt sich an der Gestaltung der Tage des Kulturerbes.

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Wissenschaftliche Forschung

Als wissenschaftliche Einrichtung entfaltet das Staatsarchiv, in seinem Fachbereich, d.h. der Archivistik, der Aufbewahrung von Archivgut und der Geschichte der archivbildenden Einrichtungen, auch eine rege wissenschaftliche Tätigkeit. Seine oben aufgelisteten Aufgaben (Übernahme, Aufbewahrung, Erschließung für Forschungszwecke und Gewährleistung der Benutzbarkeit) lassen sich ohne eine ständige Unterstützung durch wissenschaftliche Forschungsarbeit nicht in angemessener Form erfüllen.
Die wissenschaftliche Arbeit erfolgt zu einem Großteil in enger Kooperation mit den Universitäten.
Einen Überblick der abgeschlossenen und noch laufenden Vorhaben erhalten Sie unter der Rubrik «Projekte».

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Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 07 February 2012 )
 
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